Entwicklung, Beauftragung und fachliche Bewertung städtebaulicher und räumlicher Planungskonzepte - Erstellung rechtsverbindlicher Bebauungspläne - Fachliche Beratung von Bauherren zu planungsrechtlichen und gestalterischen Fragestellungen
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Bauleitplanung & Stadtentwicklung: Koordination und Steuerung von Bauleitplanverfahren nach BauGB. Projektmanagement & Abstimmung: Vergabe und Koordination von Planungsleistungen, Gutachten und Fachplanungen. Planerstellung: Erarbeitung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und städtebaulichen Satzungen
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Zuordnung: Besoldungsgruppe: Dienstbeginn: Bewerbungsschluss: Fachbereich Stadtplanung - W2 - SoSe 2026 - 11.05.2025 - Die Ausschreibung erfolgt nach § 16 Abs. 2 Nr. 4 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG). D.h. im Falle einer Erstberufung erfolgt die Berufung auf Zeit
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Leitung des Fachbereichs mit 18 Mitarbeiter*innen - Aufgabengebiete: von der Stadtentwicklungsplanung bis zur Umsetzung der Bauleitplanung, planungsrechtliche Beurteilung von Bauanträgen, Bodenverkehr, Altlasten - Projektleitung und Bearbeitung/Betreuung von städtebaulichen Rahmenplänen, Bauleitplänen und sonstigen …
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Das Stadtplanungsamt erarbeitet Bauleitpläne sowie Entwicklungskonzepte für die Gesamtstadt und einzelne Quartiere und trägt so dazu bei, die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges und an den Zielen der Leipzig Charta orientiertes Stadtwachstum zu gestalten
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•abgeschlossenes Studium vorzugsweise Stadt- und Raumplanung, Architektur mit Vertiefung Stadtplanung oder vergleichbare Qualifikation - •Eigeninitiative, Flexibilität und Verantwortungsbereitschaft - •Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
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Koordination, Entwicklung und Bearbeitung von Projekten im Rahmen des Städtebaufördergebietes „Ortskern Stuhr“ und der LEADER-Region Stuhr/Weyhe in Zusammenarbeit mit Externen (Sanierungsträger, Regionalmanagement) - Bearbeitung von interdisziplinären Projekten und Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt- und …
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Eigenständige Bearbeitung von Bebauungsplänen - Koordination, Betreuung und Steuerung von beauftragten Bauleitplanverfahren - Erarbeiten von Stellungnahmen zu überörtlichen Planungen - Erstellung von Städtebaulichen Satzungen - Mitwirkung im Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
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Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Raumplanung / Stadtplanung / Regionalplanung (Master / Diplom) oder vergleichbar (s. § 49 APOtVwD-E4) - Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere § 7 BeamtStG und § 8 LbVO (RP)
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Eigenverantwortliches Aufstellen der verbindlichen Bauleitpläne nach dem BauGB - Entwickeln innovativer Ansätze für Quartiersentwicklungen im Bereich Baukultur, Nachhaltigkeit, Energie, Klima, Mobilität und Sozialraumentwicklung
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